Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungspflichtigkeit und Beitragspflichtigkeit von gegen Arbeitsentgelt beschäftigten Personen; Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung; Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Versicherungspflichtiges ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - Selbständigkeit/keine Beschäftigteneigenschaft - faktische" Sperrminorität - wesentliche Gleichstellung von Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter - gleichberechtigte Partnerschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 21.03.2006 - S 10 R 351/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06
Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4;… BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18).Allerdings schließt ein rechtlich maßgeblicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft aufgrund der Gesellschafterstellung ein Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinne aus, wenn der Gesellschafter damit Einzelanweisungen an sich im Bedarfsfall jederzeit verhindern könnte (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG Urteilsammlung für die gesetzliche Krankenversicherung - USK - 9448).
Denn auch wenn der geschäftsführende Gesellschafter über keine Mehrheit am Stammkapital und auch nicht über eine Sperrminorität verfügt, kann eine abhängige Beschäftigung weiter dann ausgeschlossen sein, wenn es ihm sein tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der GmbH gestattet, nicht genehme Weisungen der genannten Art zu verhindern (…BSG SozR 2100 § 7 Nr. 7; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).
- BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06
Damit ist die Rechtsprechung des BSG (vgl. zur Rentenversicherungspflicht eines Alleingesellschafters und -geschäftsführers einer GmbH gemäß § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI in der bis zum 30.06.2006 geltenden Fassung: SozR 4-2600 § 2 Nr. 7) und mit ihm die Auffassung des Sozialgerichts in seiner erstinstanzlichen Entscheidung als überholt anzusehen. - BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06
Unter Umständen genügt auch schon ein geringerer Kapitalanteil, insbesondere wenn er über eine Sperrminorität verfügt, die sich unter anderem darauf erstreckt, ihm nicht genehme Weisungen gerade hinsichtlich Zeit, Dauer, Umfang und Ort der Tätigkeit verhindern zu können (…vgl. BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8).
- BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94
GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06
Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (…BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18). - BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90
Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06
Unter Umständen genügt auch schon ein geringerer Kapitalanteil, insbesondere wenn er über eine Sperrminorität verfügt, die sich unter anderem darauf erstreckt, ihm nicht genehme Weisungen gerade hinsichtlich Zeit, Dauer, Umfang und Ort der Tätigkeit verhindern zu können (vgl. BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8). - BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht eines GmbH-Gesellschafters …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06
Dies ist jedenfalls bei Alleingesellschaftern grundsätzlich der Fall (vgl. in diesem Sinne BSG SozR 4100 § 104 Nr. 19 und BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 22; Bundesarbeitsgericht - BAG - USK 9811).
- SG Kassel, 20.02.2013 - S 12 KR 69/12
Sozialversicherungs- bzw Beitragspflicht - ärztlicher Psychotherapeut im …
Gleichlautende bzw. ähnliche Entscheidungen datieren vom 24. Juni 1982, 12 RK 45/80 (USK 82 160), vom 24. Juni 1982, 12 RK 43/81 (USK 82 166) und vom 23. September 1982, 10 RAr 10/81 (USK 82 142), wobei in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich nochmals darauf verwiesen wurde, dass die Selbstständigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht davon abhängig sei, dass er gerade über seine Kapitalbeteiligung einen entscheidenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben könne und auch bei einem GmbH-Geschäftsführer sogar ohne Kapitalbeteiligung unter bestimmten Voraussetzungen die Verhältnisse so liegen könnten, dass Selbstständigkeit angenommen werden müsse (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R und LSG NRW, Urteil vom 3. Mai 2007, L 16 (14) R 159/06). - SG Kassel, 17.09.2014 - S 12 KR 86/13 Gleichlautende bzw. ähnliche Entscheidungen datieren vom 24. Juni 1982, 12 RK 45/80 (USK 82 160), vom 24. Juni 1982, 12 RK 43/81 (USK 82 166) und vom 23. September 1982, 10 RAr 10/81 (USK 82 142), wobei in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich nochmals darauf verwiesen wurde, dass die Selbstständigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht davon abhängig sei, dass er gerade über seine Kapitalbeteiligung einen entscheidenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben könne und auch bei einem GmbH-Geschäftsführer sogar ohne Kapitalbeteiligung unter bestimmten Voraussetzungen die Verhältnisse so liegen könnten, dass Selbstständigkeit angenommen werden müsse (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R und LSG NRW, Urteil vom 3. Mai 2007, L 16 (14) R 159/06).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - L 8 R 349/14 Die feste monatliche Vergütung spreche nicht gegen eine selbständige Tätigkeit, da ein solches Vorgehen eine übliche Form der vorweggenommenen Gewinnbeteiligung bei Gesellschafter-Geschäftsführern darstelle (Bezugnahme auf LSG NRW, Urteil vom 3.5.2007, L 16 (14) R 159/06).
- SG Kassel, 09.02.2011 - S 12 KR 164/08 Gleichlautende bzw. ähnliche Entscheidungen datieren vom 24. Juni 1982, 12 RK 45/80 (USK 82 160), vom 24. Juni 1982, 12 RK 43/81 (USK 82 166) und vom 23. September 1982, 10 RAr 10/81 (USK 82 142), wobei in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich nochmals darauf verwiesen wurde, dass die Selbständigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht davon abhängig sei, dass er gerade über seine Kapitalbeteiligung einen entscheidenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben könne und auch bei einem GmbH-Geschäftsführer sogar ohne Kapitalbeteiligung unter bestimmten Voraussetzungen die Verhältnisse so liegen könnten, dass Selbständigkeit angenommen werden müsse (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R und LSG NRW, Urteil vom 3. Mai 2007, L 16 (14) R 159/06).
- SG Duisburg, 19.04.2013 - S 10 R 73/09
Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers in der gesetzlichen …
Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von der Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (…BSG SozR 3/2400 § 7 Nr. 4; LSG NRW vom 03.05.2007 L 16 (14) R 159/06). - SG Stade, 05.05.2009 - S 15 KR 184/03 Denn auch, wenn der geschäftsführende Gesellschafter über keine Mehrheit am Stammkapital und auch nicht über eine Sperrminorität verfügt, kann eine abhängige Beschäftigung weiter dann ausgeschlossen sein, wenn es ihm sein tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der GmbH gestattet, nicht genehme Weisungen der genannten Art zu verhindern (Landesso-zialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2007 - L 16 (14) R 159/06 mwN).